Thine - Responsive Modern HTML Template
faßbender & kettner
  • Header Image


Berufsbetreuung

Nicole Kettner
  0228 / 69 15 08
  E-Mail

Berufsbetreuung

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin übernimmt Frau Rechtsanwältin Kettner auch rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB), d. h. die gesetzliche Vertretung von volljährigen Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können.

Dabei kommen – je nach Erforderlichkeit – folgende Aufgabenkreise in Betracht:

  • Vermögenssorge und sonstige finanzielle Angelegenheiten,
  • Behördenangelegenheiten,
  • Wohnungsangelegenheiten,
  • Aufenthaltsbestimmung,
  • Gesundheitssorge,
  • Empfang, Anhalten und Öffnen der Post

Ein Berufsbetreuer wird üblicherweise dann bestellt, wenn zur erwarten ist, dass die Betreuung besondere Schwierigkeiten aufweist und daher eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht angemessen ist, z. B. weil der Betreute viele zu regelnde Probleme hat. Oft ist es aber auch so, dass sich keine geeigneten Angehörigen finden lassen, die die Betreuung übernehmen können.

Die Vergütung des Berufsbetreuers erfolgt pauschaliert und richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG). Dabei liegt der Stundensatz (inkl. etwaig anfallender Umsatzsteuer) je nach Kenntnis-/Ausbildungsstand des Betreuers bei 27,00 EUR, 33,00 EUR oder 44,00 EUR (§ 4 VBVG). Ferner wird im Wesentlichen danach unterschieden, wie lange die Betreuung schon besteht, ob der Betreute vermögend oder mittellos ist und ob er in einer (Pflege-) Einrichtung lebt oder in seiner eigenen Wohnung (§ 5 VBVG).

Beispiele:

1) Die Betreuung besteht länger als ein Jahr, der Betreute lebt in einem Pflegeheim und ist mittellos: Die Vergütung der Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin beträgt:
44,00 EUR x 2 Std./Monat = 88,00 EUR/Monat bzw. 264,00 EUR/Quartal

2) Die Betreuung besteht länger als ein Jahr, der Betreute lebt in seiner eigenen Wohnung und ist vermögend: Die Vergütung der Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin beträgt:
44,00 EUR x 4,5 Std./Monat = 198,00 EUR/Monat bzw. 594,00 EUR/Quartal.

Vermögende Betreute sind hinsichtlich der Kosten der Betreuung Selbstzahler, bei mittellosen Betreuten wird die Vergütung des Betreuers aus der Staatskasse getragen.

Selbständige Berufsbetreuer unterliegen der Kontrolle des Betreuungsgerichts, sind insbesondere zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet und bedürfen in vielen Fällen für die Durchführung von Rechtsgeschäften der gerichtlichen Genehmigung, z.B. für Geldanlagen und Vermögensverwertung.

Weitergehende Informationen finden Sie insbesondere in einer sehr umfangreichen Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesjustizministeriums.

  • Nicole Kettner